In der Tabelle ist die gesetzliche Leistung für stationäre Pflege als Summe aus pauschalen Leistungsbeträgen und bundesdurchschnittlichen Leistungszuschlägen je Pflegegrad im 1. Jahr ausgewiesen.
Im Rahmen der Pflegereform 2022 zahlen gesetzliche Pflegekassen oder die private Pflegepflichtversicherung seit 1.1.2022 zusätzlich zu pauschalen Leistungsbeträgen einen von der Dauer der vollstationären Pflege abhängigen Leistungszuschlag. Dieser Leistungszuschlag ist bezogen auf den pflegebedingten Eigenanteil bei vollstationärer Pflege in den Pflegegraden 2 bis 5. Der Leistungszuschlag beträgt im ersten Jahr 15 Prozent. Im zweiten Jahr beträgt dieser 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und ab dem vierten Jahr 75 Prozent.
Quellen für bundesweit durchschnittliche Pflegekosten: Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WidO 09/23) sowie Gesundheitsberichterstattung (GBE) des Bundes